Ausschluss für Kapitalanlagen bei Rechtsschutzversicherung unwirksam

In den letzten Jahren sind die Haftungsprozesse aufgrund fehlender Aufklärung im Zusammenhang mit Kapitalanlagemodellen immer häufiger aufgetreten. Die Rechtsschutzversicherer sahen sich gezwungen Maßnahmen zu ergreifen, um die ausufernden Kosten in den Griff zu bekommen. So haben viele Versicherer eine einen Ausschluss für Kapitalanlageschäfte in ihre Bedingungen aufgenommen.

Das war ein Punkt der beim Rechtsschutzversicherung Vergleich bei vielen Versicherungsnehmern besonders beachtet werden musste. Nun hat aber das das Oberlandesgericht (OLG) M・chen entschieden, dass ein entsprechender Ausschluss im Kleingedruckten unwirksam ist. Die Rechtsschutzversicherung muss also trotz eines Ausschlusses f・ Kapitalanlagegeschäfte Deckungsschutz erteilen.

Der Verbraucherverband hatte gegen diese Ausschlussklausel vor dem OLG München erfolgreich geklagt. Die verwendete Ausschlussklausel war nach Ansicht der Richter für den durchschnittlichen Verbraucher zu undeutlich formuliert., weil der genaue Umfang des Ausschlusses unklar bleibe. Das bedeutet im Endeffekt, dass die gesamte Vertragsbestimmung gänzlich unwirksam ist und der Ausschluss nicht greift.

Mit diesem Urteil werden die Rechte des Anleger erheblich gestärkt. Denn viele Anleger sehen wegen dem sonst zu hohen Kostenrisiko von einer Klage oder auch außergerichtlichen Einigung ab und verzichten damit auf ihr gutes Recht. Alle Anleger, die in letzter Zeit eine Deckungsablehnung von ihrer Versicherung erhalten haben, sollten (erneut) einen Anwalt aufsuchen, um eine Änderung der Entscheidung der Versicherung zu erreichen.

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